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Die Informationen auf dieser Internetseite sind ausschließlich
für den gewerblichen Bedarf bestimmt. Die
Direkt! Karten-Kommunikation GmbH beliefert als Großhändler
ausschließlich gewerbliche Kunden und behält sich das Recht vor, auf Anfragen von Endverbrauchern
nicht zu reagieren. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich
somit exklusive Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland wird zusätzlich die aktuelle Mehrwertsteuer
von zur Zeit 19% berechnet. Angebot und
Irrtum vorbehalten. Es gelten grundsätzlich unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Die Übernahme von Textpassagen oder Bildern
aus diesem Internetauftritt bedarf der ausdrücklichen, in jedem
Fall schriftlichen Genehmigung der Direkt! Karten-Kommunikation
GmbH.
© Direkt! Karten-Kommunikation GmbH 1999-2007.
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand
04.05.2004)
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers
(= Direkt! Karten-Kommunikation GmbH) im Zusammenhang
mit dem Vertrieb sog. Wertkarten (Chip-Telefonkarten, Prepaid
Telefonkarten, Calling Cards, Geldkarten, Prepaid Internetkarten
(Prepaid Netcards), Internet-Telefonkarten oder auch Gutscheine
zum Aufladen der genannten Karten) erfolgen aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers (= Kunde bzw. Vertragspartner
der Direkt! Karten-Kommunikation GmbH) unter Hinweis
auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Angebote, Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen des Auftragnehmers bedürfen
zur Rechtswirksamkeit seiner schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein auf die Lieferung von Wertkarten gerichteter Auftrag
kommt nicht zustande bzw. wird ungültig, wenn der nachgeschaltete
Diensteanbieter (Telefongesellschaft, Internet-Dienste-Anbieter)
insoweit nicht leistungsbereit bzw. nicht leistungsfähig ist
und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber innerhalb von
14 Tagen nach Abschluss des Vertrages mitteilt.
3. Leistungszeit
3.1 Bei vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeiten handelt
es sich um circa-Fristen.
3.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nach Absendung
durch den Auftragnehmer eingetretene Verzögerungen bei der
Beförderung der Ware zum Auftraggeber, fehlende Leistungsbereitschaft
bzw. fehlende Leistungsfähigkeit der nachgeschalteten Diensteanbietern
(Telefongesellschaft, Internet-Dienste-Anbieter) etc. -, hat
der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten,
sofern er die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer
dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt hat.
3.3 Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist
der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer
von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern nicht der
Auftragnehmer versäumt hat, dem Auftraggeber die Behinderung
und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.
3.4 Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlicher
Fristen und Termine zu vertreten hat und der Auftraggeber
einen ihm erwachsenen Schaden nachweist, ist der Auftraggeber
berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt
für jede volle Woche der Verspätung 1%, insgesamt jedoch höchstens
10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung
bzw. Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers.
3.5 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
berechtigt.
4. Gefahrübergang, Abnahme
4.1 Die Versendung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Lieferungen
auf Kosten des Auftraggebers versichern zu lassen.
4.2 Der Auftraggeber hat die Anlieferung der Ware auf dem
Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen. Er ist verpflichtet,
die äußere Verpackung der Ware zu kontrollieren. Stellt er
Beschädigungen fest, kann er die Annahme verweigern. Nimmt
er eine beschädigte Sendung an, hat er die Art und den Umfang
der Beschädigung bzw. einen vollständigen oder teilweisen
Verlust der Ware durch den Anlieferer schriftlich bestätigen
zu lassen und den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich von
der Beschädigung bzw. dem Verlust zu unterrichten; geschieht
dies nicht, kann sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer
nicht darauf berufen, die Lieferung sei unvollständig bzw.
die Ware sei infolge einer beim Transport erfolgten Beschädigung
mangelhaft gewesen.
4.3 Sind aufgrund einer Beschädigung der Verpackung Wertkarten
abhanden gekommen, ist der Auftraggeber im Hinblick darauf,
dass das Guthaben von Wertkarten nur in Seriennummernblöcken
gesperrt werden kann, verpflichtet, etwa noch vorhandene Wertkarten
eines nicht mehr vollständigen Seriennummernblocks an den
Auftragnehmer zurückzugeben. Der Auftragnehmer leistet hierfür
innerhalb angemessener Frist Ersatz.
5. Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag
zurück, kann der Auftragnehmer, unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20
% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung entstandenen
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
6.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt
zu untersuchen und etwaige Mängel bzw. eine Falschlieferung
dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt
er die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn,
dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung
nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher nicht offensichtlicher
Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nachgeholt
werden; geschieht dies nicht, gilt die Ware auch in Ansehung
dieses Mangels als genehmigt.
6.2 Der Auftragnehmer kann berechtigten Mängelrügen durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung abhelfen. Ist eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie mindestens zweimal
fehl oder wird sie vom Auftragnehmer verweigert, ist der Auftraggeber
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6.3 Sonstige Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der
Ware und Leistungen sind ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
6.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
und der Erfüllung etwaiger sonstiger Forderungen, die dem
Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehen, Eigentum des
Auftragnehmers.
8. Zahlung, Verzug des Auftraggebers
8.1 "Versand per Nachnahme" bedeutet Barnachnahme.
8.2 Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe
von 12% jährlich zu berechnen. Die Zinsen sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung
nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
8.3 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben,
hat der Auftraggeber den Kaufpreis für die von ihm bestellten
Wertkarten vor Lieferung zu bezahlen. Der Kaufpreis wird fällig,
sobald dem Auftraggeber eine Zahlungsaufforderung des Auftragnehmers
zugeht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber
bestellten Wertkarten bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung
zurückzubehalten. Er kann die Wertkarten sperren lassen, wenn
der Auftraggeber auch innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der
zweiten Zahlungsaufforderung, die frühestens zehn Tage nach
der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgen darf, nicht zahlt.
Die dem Auftragnehmer zustehenden gesetzlichen Ansprüche bleiben
unberührt.
9. Eigentum, Rechtsverletzungen
9.1 Die vom Auftraggeber zur Herstellung von Werbemitteln
zur Verfügung gestellten Sachen, insbesondere Filme, Klischees,
Lithographien, Druckplatten etc. sind vom Auftragnehmer nur
dann an den Auftraggeber zurückzugeben, wenn dieser die Rückgabe
innerhalb einer Frist von einem Monat vom Auftragnehmer schriftlich
verlangt; Die Frist beginnt mit der Auslieferung der Ware
an den Auftraggeber.
9.2 Hinsichtlich der Veränderung oder Beschädigung der vorgenannten
Sachen aus produktionstechnischen Gründen steht dem Auftraggeber
ein Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer nicht zu.
9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bei der Gestaltung
von Werbemitteln berührten Rechte Dritter abzugelten. Er stellt
den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund
der angeblichen Verletzung von Urheberrechten, sonstigen Immaterialgüterrechten
oder wettbewerbsrechtlichen Vorschriften gegen den Auftragnehmer
erheben.
9.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte
Leistungen wie Entwürfe und fertige Objekte, auch wenn sie
auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere vom Kunden mit Werbeaufdruck bestellte Telefonkarten,
Prepaid Telefonkarten, Calling Cards, Geldkarten, Prepaid
Internetkarten, Internet-Telefonkarten oder auch Gutscheine
zum Aufladen der genannten Karten mit oder ohne Nennung des
Artikels bzw. dessen Herausgeber in eine Referenzliste zu
Werbezwecken aufzunehmen bzw. diese in der Presse oder in
Werbeschriften des Auftragnehmers zu veröffentlichen, sofern
der Kunde einer Nennung als Referenzkunde bei Auftragserteilung
nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Handelt es sich
beim Auftraggeber um einen Zwischenhändler, so hat dieser
seine Endkunden unter Hinweis auf die vorstehenden Bestimmungen
darauf hinzuweisen, dass die mit dem Werbeaufdruck des Endkunden
versehenen Entwürfe und fertigen Objekte ggf. zu den o.g.
Zwecken verwendet werden können, sofern der Endkunde selbst
bzw. der Zwischenhändler einer Nennung als Referenzkunde bei
Auftragserteilung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
10. Besondere Bedingungen für den Kauf, die Lieferung
sowie die Nutzung von Internetkarten (Prepaid Netcards) und
Internetkarten auf CD-ROM (Prepaid Netcards auf CD-ROM)
10.1 Der Auftragnehmer bietet Art und Umfang der Leistung
auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und
der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen
für die Nutzung des Internet an, wobei er berechtigt ist,
sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter zu bedienen.
10.2 Ändern sich die in Abs. 10.1 genannten Rahmenbedingungen
und wird dem Auftragnehmer dadurch die Zurverfügungstellung
der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann
er angebotene Leistungen bzw. Dienste ändern oder einstellen.
10.3 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Qualität des
Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von
den unter Absatz 10.1 genannten Rahmenbedingungen und weiteren
Umständen - z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen
etc. - abhängt, auf die der Auftraggeber bzw. seine Lieferanten
oder Unterauftragnehmer keinen Einfluss haben und für die
weder er noch seine Lieferanten oder Unterauftragnehmer eine
Verantwortung tragen.
10.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Inanspruchnahme
der Leistungen des Auftragnehmers zu folgendem:
a)die diesbezüglich vorgegebenen programmtechnischen Anleitungen
zu befolgen, insbesondere Passwörter geheim zu halten;
b) erforderliche Vorkehrungen zur regelmäßigen Sicherung
von Daten einzurichten und aufrechtzuerhalten;
c) den Auftragnehmer rechtzeitig - wenn möglich im Voraus
- über in seinem Bereich eintretende Änderungen der Kunden-Terminals
zu informieren, soweit diese geeignet sind, die Sicherheit
der über die Zugangseinrichtungen übertragenen Daten und/oder
die Zugangseinrichtungen selbst zu beeinträchtigen;
d) dem Auftragnehmer unverzüglich erkennbare Störungen anzuzeigen.
10.5 Zum Schutze des Auftragnehmers, dessen Kunden, dessen
Lieferanten und Unterauftragnehmer sowie anderer Nutzer des
Internet verpflichtet sich der Kunde weiter, es zu unterlassen:
a) Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers
die Nutzung der über die passwortgeschützte Internetkarte
erreichbaren Zugangseinrichtungen zu gestatten, ausgenommen
Mitarbeitern des Auftraggebers, soweit die Nutzung für Zwecke
des Auftraggebers erforderlich ist und ausgenommen solchen
Dritten, denen die Internetkarten mit Kenntnis des Auftragnehmers
als Werbemittel zu Werbezwecken überlassen werden;
b) mittels der Zugangseinrichtungen die Funktion und/oder
Integrität von technischen Einrichtungen, Programmen und/oder
Daten Dritter und/oder des Auftragnehmers bzw. dessen Lieferanten
und Unterauftragnehmer gegen deren Willen zu stören und/oder
aufzuheben (beispielsweise durch Entwicklung, Eingabe und/oder
Verbreitung von Viren, ,,worms'', trojanischen Pferden, ,,cancel
bots'');
c) Von dem jeweiligen Adressaten erkennbar nicht erwünschte
e-mails zu versenden (,,spamming'');
d) IP-Adressen Dritter zum Zwecke der Vorspiegelung einer
tatsächlich nicht vorhandenen Autorisierung zum Zugang von
Computern und/oder internen Netzen Dritter zu fälschen, gefälschte
IP-Adressen an Domain Name Server zum Zwecke der Umleitung
von Daten des tatsächlichen Inhabers einer IP-Adresse zu versenden
und und/oder Hyperlinks mit abgeänderten Zeichen und/oder
grafischen Elementen zu programmieren und zu verwenden, die
dazu bestimmt sind, anderen Internet-Nutzern die Abrufmöglichkeit
der Webseite eines Dritten vorzuspiegeln (,,spoofing'');
e) die Zugangseinrichtungen für Internet-Telefonie zu nutzen.
10.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Eingabe
und dem Abruf von Daten und Informationen über die Zugangseinrichtungen
des Auftragnehmers bzw. dessen Lieferanten und Unterauftragnehmern
gesetzliche und behördliche Vorschriften, insbesondere des
Datenschutzrechts, des Strafrechts, des Urheber- und/oder
Markenrechts und/oder anderer Vorschriften des gewerblichen
Rechtsschutzes einzuhalten und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Auftraggebers
ein:
a) Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die von ihm
in das Internet eingespeisten Daten nicht gegen die gesetzlichen
Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte
Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere
Urheberrechten Dritter, verstoßen wird. Der Auftraggeber unterlässt
die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung
der Netze durch unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
c) Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine auf dem Server
des Auftraggebers bzw. auf den Servern von Lieferanten und
Unterauftragnehmern des Auftraggebers eingesetzten Skripts
und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet
sind, die Leistungserbringung zu stören.
d) Es obliegt dem Auftraggeber, eigenverantwortlich sein
für das Internet bestimmte Informationsangebot ordnungsgemäß
zu erstellen und einzurichten.
10.7 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte
oder Behörden ihm gegenüber geltend machen oder Anhaltspunkte
dafür bekannt werden, dass ein dem Auftraggeber gemäß den
Absätzen 10.5 und 10.6 zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche
und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von
Rechten Dritter vorliegt.
10.8 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nach besten
Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die
dem Auftragnehmer zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf,
dass vom Auftraggeber oder auf Veranlassung des Auftraggebers
vom Auftragnehmer bzw. dessen Lieferanten und Unterauftragnehmern
online zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige
Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere
gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann der Auftragnehmer
vom Auftraggeber verlangen, dass dieser etwaige Schadensersatzbeträge
und Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernimmt.
10.9 Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 10.4 - 10.6
sind der Auftragnehmer bzw. dessen Lieferanten und Unterauftragnehmer
berechtigt, die Einwahlmöglichkeit des Auftraggebers bzw.
die Einwahlmöglichkeit der durch den Auftraggeber zur Nutzung
der Internetkarte autorisierten Dritten in das Internet bis
zum Nachweis der Rechtmäßigkeit der Nutzung durch den Auftraggeber
bzw. durch die seinerseits autorisierten Dritten zu sperren.
10.10 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den aus Pflichtverletzungen
im Sinne von Absatz 10.4 - 10.6 resultierenden Schaden zu
ersetzen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen
Nachteilen frei, die dem Auftragnehmer durch seine Inanspruchnahme
durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Auftraggebers
bzw. des von diesem zur Nutzung der Internetkarte bzw. der
Internetkarte auf CD-ROM autorisierte Dritte entstehen können.
10.11 Der Auftraggeber bzw. die von ihm autorisierten Dritten
sind berechtigt, das auf der Internetkarten CD-Rom enthaltene
Dial-In-Programm zeitlich begrenzt für die Dauer der auf der
jeweiligen Internetkarte enthaltenen Onlineminuten zum Zwecke
des automatischen Aufbaus einer DFÜ-Verbindung zu den nachfolgenden
Bedingungen zu nutzen.
10.12 Die unter 10.11 genannte Software schützen die §§ 69
a ff. UrhG. Der Auftragnehmer als Lizenzgeber überträgt dem
Auftraggeber bzw. den vom Auftraggeber autorisierten Dritten
keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung
des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung
und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung
sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig
und macht den Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber autorisierten
Dritten schadenersatzpflichtig.
10.13 Jede über Erlaubnisse der §§ 69 a ff. UrhG hinausgehende
Art der Programmiertätigkeit, wie zum Beispiel die weitere
datentechnische Anpassung des Computerprogramms an die Gebrauchszwecke
des Auftraggebers bzw. die Gebrauchszwecke der vom Auftraggeber
zur Nutzung der Internetkarten CD-Rom autorisierten Dritten
sowie die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich
durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden
Funktionen des Computerprogramms können der Auftraggeber bzw.
die vom Auftraggeber autorisierten Dritten uneingeschränkt
nutzen und sie auf seine bzw. ihre betrieblichen Belange einstellen.
Wechseln der Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber zur Nutzung
der Internetkarten CD-Rom autorisierten Dritten die Hardware,
löschen er bzw. sie das Computerprogramm auf der bisher verwendeten
Hardware.
10.14 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale
zur Identifikation von Software und Hersteller entfernen oder
verändern der Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber zur Nutzung
der Internetkarten CD-Rom autorisierten Dritten nicht.
10.15 Der Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber zur Nutzung
der Internetkarten CD-Rom autorisierten Dritten haften dem
Auftragnehmer als Lizenzgeber für alle Schäden, die durch
eine unterbliebene Löschung und andere, urheberrechtlich nicht
zulässige Nutzungsweisen Dritter entstehen.
10.16 Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden
Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern
übernehmen der Hersteller der Software bzw. der Auftragnehmer
als Lizenzgeber keine Gewähr für eine vollständige Mängelfreiheit
der Programmfunktionen.
10.17 Auch ein Datenverlust lässt sich nicht vollständig
ausschließen. Der Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber zur
Nutzung der Internetkarten CD-Rom autorisierten Dritten sichern
daher in regelmäßigen Zeitabständen seine bzw. ihre Daten.
Für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust bewahren
er bzw. sie die erforderlichen Unterlagen auf.
10.18 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von ihm zur
Nutzung der Internetkarte bzw. der Internetkarte auf CD-ROM
autorisierten Dritten von den unter Absatz 10.1 - 10.17 niedergelegten
Nutzungsbedingungen der Internetkarte bzw. der Internetkarte
auf CD-ROM in geeigneter Form in Kenntnis zu setzen und diesen
die dort niedergelegten Verpflichtungen bzw. Obliegenheiten
in mindestens gleichem Umfang aufzuerlegen. Der Auftraggeber
haftet hierbei für etwaige Verstöße der von ihm zur Nutzung
der Internetkarte autorisierten Dritten wie für eigene.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
11.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses geht auch den Bestimmungen des einheitlichen internationalen
Kaufrechts vor.
11.2 Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten München als vereinbart.
11.3 Der Auftraggeber wird seine Rechte aus diesem Vertrag
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
11.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind.
11.5 Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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